

Eine Reihe städtisch geförderter Einrichtungen, darunter auch der KulturLaden Westend hat sich in einem offenen Brief an den Stadtrat und den Oberbürgermeister gewand. Sie fordern darin, den Antrag der CSU auf Einführung einer "Extremismusklausel" für München abzulehnen.
Wir dokumentieren:
Offener Brief an den Oberbürgermeister und den Stadtrat der Landeshauptstadt München
Als Einrichtungen und Initiativen Münchens, die für ihre soziale und kulturelle Arbeit städtische Fördermittel erhalten, fordern wir Sie dazu auf, den Antrag der CSU vom 25.3.2011 auf Einführung einer Extremismus Klausel für München abzulehnen. In dem Antrag wird gefordert, dass alle EmpfängerInnen städtischer Fördermittel folgende Erklärung unterschreiben:
1. Teil der Extremismusklausel
Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des
Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Eine kritische Haltung auch gegenüber dem Staat und seinen Organen einzunehmen, gehört zum Wesen einer lebendigen Demokratie und fällt in den Schutzbereich des Grundgesetzes. Diese Position vertritt auch Harald Georgii, vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages in seinem Gutachten vom 13.01.2011: Dort führt er zum verlangtenBekenntnis aus: Eine bestimmte Meinung nicht zu haben bzw. nicht äußern zu wollen, fällt in den Schutzbereich des Artikels 5 Abs.1 GG. Die Meinungsfreiheit, die ihrerseits konstituierend für die Demokratie ist, lässt selbst eine kritische Auseinandersetzung mit Verfassungsgrundsätzen und -werten zu. Und gleich das VG Köln im Fall Gössner. (siehe auch unten). Darin heißt es: Kritik an der Verfassung und ihren wesentlichen Elementen ist ebenso erlaubt, wie die Forderung tragende Bestandteile der Verfassung zu ändern. Dementsprechend reicht die bloße Kritik an Verfassungswerten als Anlass nicht aus, um eine verfassungsfeindliche Bestrebung zu bejahen.
Des Weiteren fordert die CSU folgende Erklärung zu unterschreiben:
2. Teil der Extremismusklausel
Als Träger der geforderten Maßnahme haben wir zudem im Rahmen
unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Trägern, Referenzen,
die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder
etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als
Vertragspartner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls
zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.
In der Praxis bedeutet das,
dass die ZuschussempfängerInnen der Stadt München zur Zensur- und
Kontrollinstanz gemacht werden sollen. Diese Rolle wollen wir nicht einnehmen.
Als Grundlage bei der Auswahl von z.B. ReferentInnen sollen unter anderem
die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes dienen. Wie leicht man
dabei ins Visier des Verfassungsschutzes gerät, zeigen nicht zuletzt
die exemplarischen Fälle
von a.i.d.a. und Dr. Rolf Gössner. Im a.i.d.a.-Fall entschied der BayrVerwGH
am 23.09.2010, dass die Einordnung als linksextremistisch nicht
gerechtfertigt ist. Dabei wurden die Verfasser des Verfassungsschutzberichts
klar in ihre Schranken verwiesen. So sagt das Gericht in seiner Urteilsbegründung
eindeutig, dass der Bericht über a.i.d.a. ein auch nicht ansatzweise
durch tatsächliche Anhaltspunkte nachvollziehbares Negativurteil enthält.
Im Fall Dr. Gössner urteilte das VG Köln am 03.02.2011, dass die
geheimdienstliche Dauerbeobachtung über 38 Jahre des Rechtsanwaltes,
Publizisten und Vizepräsidenten der internationalen Liga für Menschenrechte
rechtswidrig war.
3.Teil der Extremismusklausel
Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf,
dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung
materieller und immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.
Der dritte Teil der Klausel
erscheint als irrationaler Höhepunkt des CSU Antrags. Was soll es denn
bedeuten, dass man den Anschein vermeiden soll, keinen extremistischen Strukturen
Vorschub leisten zu wollen? Es gibt keine gesetzliche Definition was Extremismus
ist. Was also ist verdächtig, was ist demokratisch oder undemokratisch,
was ist Demokratie, wer darf bei der Zivilgesellschaft mitspielen,
wer ist extremistisch und muss leider draußen bleiben?
Eine Extremismusdefinition à la Verfassungsschutz bedeutet die inakzeptable
Gleichsetzung von Gesellschaftskritik mit rechtsradikaler menschenverachtender
Gewalt.
Bezüglich des Anscheins lässt sich nur sagen, dass dabei
nicht einmal gefragt wird, ob die Unterstützung überhaupt wirklich
stattfindet. Nach dem Motto: Anschein erweckt, obwohl Unterstützung nicht
erfolgt, trotzdem Fördermittel gestrichen.
Sollten wir diese Erklärung nicht unterschreiben, würden uns die Leistungen gestrichen. In diesem Falle müssten viele Einrichtungen ihre Arbeit einstellen. Die Stadt München würde ihre Vielfalt im sozialen und kulturellen Bereich einbüßen. Vor allem dem ehrenamtlichen Engagement würde der Boden entzogen.
Wir wenden uns hiermit in aller Deutlichkeit gegen diese Vorlage einer Demokratieerklärung. Wir betrachten sie als Entmündigung aktiver Mitglieder der Gesellschaft, als Bevormundung von Menschen und Initiativen, die selbstbewusstes und unabhängiges Denken und Handeln fördern. Dieser Versuch der staatlichen Kontrolle von gesellschaftskritischen Meinungen ist zutiefst undemokratisch.
Wir verweisen auf: Wissenschaftliche Dienste des Bundestages (Harald Georgii) v. 13.01.2011 und Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dr. Battis v. 29.11.2010
Diesen Brief unterzeichnen
folgende Einrichtungen:
Soziokultur e.V., Hilfe von Mensch zu Mensch e.V., Trägerkreis EineWeltHaus
München e.V., Hand in Hand für Uganda, Nord Süd Forum München
e.V., Interkulturelles Forum e.V., Rechtshilfe für Ausländerinnen
und Ausländer München e.V., Dritte Welt Zentrum München e.V.,
Palästina Komitee München München, Verein Sakaizani Madagasikara-Freunde
Madagaskars e.V., FIAN Food First Informations-und Aktionsnetzwerk Gruppe
München, Bayerischer Flüchtlingsrat, Karawane für die Rechte
der Flüchtlinge München, Kulturladen Westend/Bobsy e.V., Club Voltaire
München, Ökumenisches Büro München, Attac München,
Münchner Friedensbündnis, Truderinger Frauen für Frieden und
Abrüstung, Munich American Peace Committee, Pax Christi München,
Sendlinger Kulturschmiede e.V., Trägerverein Pepper in Neuperlach, Industrial
Workers of the World- Ortsgruppe München, Verein Zeit, Schlacht und Raum
e.V., Stattpark Olga, Ligsalz 8 e.V, Münchener Forum. Birgit Grube, Günther
Gerstenberg, Ecco Meineke, Carl-Ludwig Reichert, Michaela Siebe, Dr. Monika
Dimpfl, Dr. Stefan Breit, Dr. Klaus Hahnzog, Michaela Kühnemann, Ruth
Oppl, Christa Empen, Nicole Gohlke, Friedbert Mühldorfer, Oscar Holl,
Hermann Kucharsky, Günther Knoll, Johanna Schmidt, Irmgard Schmidt.